§ 1 Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsbeziehungen der Firma Snickers Concept Store Inh. Taso Karabetsos
2. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in
Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diese eine gewerbliche oder selbständige berufliche
Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder
rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung
einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeiten handeln.
Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei
Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich
zugestimmt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form,
Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Dies gilt insbesondere für
Eigenschaftsbeschreibungen, etwa im Rahmen von Vorgesprächen, Prospekten, Abbildungen Zeichnungen
und Werbeanpreisungen gerade gegenüber Unternehmern – vgl. auch § 7 Nr. 7.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu
wollen.
Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach
Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware
an den Kunden erklärt werden.
3. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung
unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der
Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung
durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu
vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem
Zulieferer.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung
wird unverzüglich zurückerstattet.
§ 3 Preise
1. Die Preise gelten ab Lager. Etwaige Verpackungs- und Versandkosten sind nicht
inbegriffen, sondern zusätzlich zu entrichten. Alle Preise sind Nettopreise. Die am Tage der
Lieferung geltende Umsatzsteuer ist zusätzlich zu entrichten.
2. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware bzw. der Rechnung innerhalb von 10 Tagen den
Kaufpreis ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% p.a. über dem Basiszinssatz zu
verzinsen.
Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% p.a. über dem Basiszinssatz zu
verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen
und geltend zu machen.
3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
wurden oder durch uns anerkannt wurden.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Gefahrübergang
1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der
Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten
Person oder Anstalt auf den Käufer über.
2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf
den Käufer über.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
4. Ohne ausdrückliche Vereinbarung werden Sendungen nicht versichert. Eine Transportversicherung
wird nur auf Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten abgeschlossen.
§ 5 Lieferungen
1. Die Angabe von Lieferterminen erfolgt unverbindlich, sofern nicht eine andere
ausdrückliche Vereinbarung erfolgt.
2. Störungen durch Streik, Aussperrungen, höhere Gewalt, Ausfall von Mitarbeitern ohne Verschulden,
Verzug des Vorlieferanten, behördliches Eingreifen und ähnliche Umstände sind nicht zu vertreten.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur
vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen
Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und
Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig
durchzuführen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung,
sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen
Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug
oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3. und 4. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten
und die Ware herauszuverlangen.
5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang
weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die
ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der
Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die
Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für
uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen
Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen
verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen vermischt ist.
§ 7 Gewährleistung
1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer
Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung
zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der
Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur
geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden
jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang
der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs
ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle
Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der
vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich
unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns.
Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach
seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch
unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung
die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die
Mangelhaftigkeit der Sache.
5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den
Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden,
wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis
und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig
verursacht haben.
6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für
Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen
beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns
den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 4 dieser Bestimmung).
7. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die
Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder
Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
8. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer
mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der
Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon
unberührt.
§ 8 Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den
nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies
gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher
Vertragspflichten nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.
Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden
oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung
der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des
UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag
Norderstedt. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll
durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe
kommt.
Stand: 15.11.2006, Firma Snickers Concept Store, Inhaber Taso Karabetsos, Kieler Straße 30, 24568
Kaltenkirchen
Preisliste
Hier klicken, um die
Snickers Preisliste als PDF herunterzuladen.
|